Verlust von Dokumenten oder Kennzeichen

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Kfz-Schein
  • Gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (original Bescheinigung)
  • Eidesstattliche Versicherung vom Fahrzeughalter oder demjenigen, der das Dokument verloren hat (kann bei einem Notar oder persönlich bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden)
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier, wenn nicht der eingetragene Halter das Dokument verloren hat oder die Versicherung beim Notar abgegeben wurde.

Nach der Beantragung kann die Ausstellung 2-4 Wochen dauern.

Zusätzliche Unterlagen:

  • Bei Firmen:
    Auszug aus dem Handelsregister (die „Mitteilung über die Eintragung“ ist nicht ausreichend), Gewerbeanmeldung und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist); bei einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft-mbB füllen Sie bitte das Formular "Einverständniserklärung für KFZ-Zulassungen" aus.
  • Bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • Bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter und deren Ausweise (ggf. Sorgerechtsurteil / Sterbeurkunde)

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Kfz-Brief
  • Gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (original Bescheinigung)
  • Eidesstattliche Erklärung vom Fahrzeughalter (kann bei einem Notar oder persönlich in der Zulassungsbehörde abgegeben werden)
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapiere, wenn nicht der eingetragene Halter das Dokument verloren hat oder die Versicherung beim Notar abgegeben wurde.


Zusätzliche Unterlagen:

  • Bei Firmen:
    Auszug aus dem Handelsregister (die „Mitteilung über die Eintragung“ ist nicht ausreichend), Gewerbeanmeldung und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist); bei einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft-mbB füllen Sie bitte das Formular "Einverständniserklärung für KFZ-Zulassungen" aus.
  • Bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • Bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten und deren Ausweise (ggf. Sorgerechtsurteil / Sterbeurkunde)

Bei Verlust der ABE / EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Hersteller bzw. an die jeweilige Vertragswerkstatt. Sollte der Hersteller nicht mehr existieren, kontaktieren Sie uns am besten telefonisch bzw. kommen Sie an unseren Infoschalter in der Zulassungsstelle.

Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen ist aufgrund der Missbrauchs-Gefahr eine Kennzeichen-Änderung (Umkennzeichnung) erforderlich. Ihre alte Kennzeichen-Kombination wird in Fahndung geschrieben und wird für die nächsten zehn Jahre gesperrt.
Zusätzlich müssen Sie eine Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei oder in der Zulassungsstelle abgegeben

Wenn ein Kennzeichen so stark beschädigt ist, dass es nicht mehr zu lesen ist, muss es ersetzt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Kfz-Brief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Kfz-Schein
  • Gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (original Bescheinigung)
  • Ggf. vorhandenes amtliches Kennzeichen
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapiere
  • Verlusterklärung vom Fahrzeughalter (kann bei der Polizei oder persönlich in der Zulassungsbehörde abgegeben werden)

Zusätzliche Unterlagen:

  • Bei Firmen:
    Auszug aus dem Handelsregister (die „Mitteilung über die Eintragung“ ist nicht ausreichend), Gewerbeanmeldung und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist); bei einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft-mbB füllen Sie bitte das Formular "Einverständniserklärung für KFZ-Zulassungen" aus.
  • Bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • Bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter und deren Ausweise (ggf. Sorgerechtsurteil / Sterbeurkunde)

Wenn das Zulassungssiegel oder die HU/Plakette beschädigt wurde bzw. sich vom Kennzeichen löst, müssen neue Plaketten auf den Kennzeichen angebracht werden. Dies kann auf ihren bisherigen oder auch auf neuen Kennzeichen erfolgen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Kfz- Schein
  • Gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (original Bescheinigung)
  • alle Kennzeichen, von dem betroffenen Fahrzeug
  • ggf. Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier

Zusätzliche Unterlagen:

  • Bei Firmen:
    Auszug aus dem Handelsregister (die „Mitteilung über die Eintragung“ ist nicht ausreichend), Gewerbeanmeldung und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist); bei einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft-mbB füllen Sie bitte das Formular "Einverständniserklärung für KFZ-Zulassungen" aus.
  • Bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)

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